II.4 Gutenbergs Schicksal

Etwa ein Jahr nach erfolgreicher Produktion der Bibeln, so ist es dem Urteils­spruch aus dem Helmaspergerschen Notaria­tsinstrument zu ent­nehmen, mußte nun Gutenberg an Fust das geliehene, sowie auch das­jenige Kapital samt Zinsen zurückzahlen, das nicht für deren gemeinsa­mes Werk der Bücher verwendet wurde. Bis heute herrscht in der deutschsprachigen Literatur die Meinung vor, daß Gutenberg dieser finanziellen Verpflichtung nicht nachkommen konnte und »seine« Dru­ckerei schließlich Fust überlassen mußte. [1]

Mit größerer Sicherheit aber ließe sich behaupten, daß Gutenberg »mit dem ihm vertragsmäßig zustehenden Anteil am Gewinn […] in der Lage gewesen sein [dürfte], das Darlehen und die Zinsen an Fust zurück­zuzahlen und seine Druckerei aus der Verpfändung zu lösen« [2]. Die wenigen vorhandenen Informationen über Gutenbergs Leben nach der Trennung von seinem Geschäftspartner deuten nämlich eher darauf hin, daß der Prozeß gegen Fust Gutenberg »nicht ruiniert, oder daran ge­hindert [hat], mit Tatkraft an der Weiterentwicklung seiner Technik zu ar­bei­ten« [3]. Zum einen sind bei ihm in den Jahren nach Beendigung des Verfahrens keine finanziellen Engpässe zu beobachten [4], zum anderen erhält ein gewisser Konrad Humery am 26. Februar 1468 »ettliche formen, buchstaben, instrument, gezauwe und anders zu dem truckwerk gehorende, dasz Johann Gutemberg nach sinem tode gelaiszen hait« [5]. Somit ist »mit einer vollständig ausgestatteten Druckerwerkstatt in der Stadt Mainz zu rechnen, die Gutenberg offensichtlich bis zu seinem Tode betrieb« [6].

Quellenangaben

(1) Vgl. Hörisch: Der Sinn und die Sinne, S. 138

(2) Hoffmann: Die Gutenbergbibel, S. 311

(3) Wagner: Bekannter Unbekannter, S. 136

(4) Vgl. ebd.

(5) Karl Schorbach: »Die urkundlichen Nachrichten über Johann Gutenberg«, in: Otto Hartwig (Hrsg.): Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstag von Johann Guten­berg, Mainz 1900, S. 302. Gutenbergs genauer Todestag, der 3. Februar 1468, »ist nur durch einen Zufall überliefert, durch eine handschriftliche Notiz, die sich in einem Buch aus der Offizin des Peter Schöffer findet« (Venzke: Johannes Gutenberg, S. 297).

(6) Füssel: Gutenberg, S. 76